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Information zur Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) |
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Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21.08.1998 ist die Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) in Kraft getreten.
Die Verordnung verpflichtet zur Rücknahme der in Verkehr gebrachten Verkaufs- bzw. Service-Verpackungen. Diese Verpflichtung können Sie entweder durch eine eigene Rücknahme im Ladengeschäft (Selbstentsorger), durch eine Rücknahme im Ladengeschäft durch einen Dritten (z.B. Vfw) oder durch Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen zurücknimmt (z. B. DSD / Grüner Punkt), erfüllen.
Es gibt drei Alternativen:
- Die eigene Rücknahme ist in der novellierten VerpackV verschärft worden, denn Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahmequoten zu erreichen. So sollen von den in Verkehr gebrachten Papierverpackungen im Jahr 1999 35% und im Jahr 2000 70% und von den Kunststoffverpackungen im Jahr 1999 30% und im Jahr 2000 60% zurückgenommen und verwertet werden. Dies soll entsprechend dokumentiert und jeweils zum 1. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Richtigkeit der Angaben soll von einem Sachverständigen geprüft und bei der Umwelt-Audit-Stelle der IHK hinterlegt werden. Die zuständige Behörde kann die Vorlage dieser Bescheinigung verlangen.
- Die Beteiligung am Dualen System Deutschland, welches die Verpackung flächendeckend zurücknimmt. Dies berechtigt dann zur Aufbringung des Grünen Punktes und verpflichtet Sie zur Zahlung entsprechender Gebühren.
Die Kosten für den Grünen Punkt errechnen sich wie folgt:
1,296 /kg - 50%.
Anträge für den Grünen Punkt können bei folgender Adresse beantragt werden:
Der Grüne Punkt, Duales System Deutschland AG, Frankfurter Straße 720 - 726, 51145 Köln
Tel.: 02203/937-0, Fax: 02203/937-190
- Entsorgung über den Vfw, das bedeutet, dass Sie sich als Einzelhändler verpflichten, die vom Endverbraucher gebrauchten, restentleerten Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen. Sie müssen Ihre Bereitschaft hierzu durch deutlich erkennbare und gut lesbare Schrifttafeln in Ihrer Verkaufsstelle dokumentieren. Entsprechende Schrifttafeln, die Sie an der Eingangstüre oder gut sichtbar an einer Fensterfläche anbringen sollten, erhalten Sie von uns. Die notwendigen Sammelbehälter erhalten Sie direkt durch den Vfw.
Der Vfw übernimmt die Steuerung der fachgerechten Rücknahme von Verkaufsverpackungen (Serviceverpackungen) nach Maßgabe der VerpackV und sonstiger gesetzlicher Vorschriften, sowie deren Rückführung zu einer ordnungsgemäßen Verwendung. Hierbei wird der Vfw für die rücknahmepflichtigen Unternehmen als Dritte im Sinne des §11 VerpackV tätig.
Vfw Teilnahme-Zertifikat
Die Kosten für den Vfw betragen bei Kunststoff:
0,63911 /kg.
Werden keine Gebühren an den DSD / Grüner Punkt oder Vfw abgeführt, setzen wir voraus, dass eine ordnungsgemäße Rückführung in den Verwertungskreislauf durch Sie gewährleistet ist. |