PPWR – Mit PEKU jede Herausforderung meistern!
Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und einen Mindestanteil an PCR-Material beinhalten. Das ist kurz zusammengefasst der Inhalt der PPWR-Verordnung, die die Europäische Union auf den Weg gebracht hat.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation und hat somit Auswirkungen auf alle Unternehmen, die Verpackungen produzieren, importieren oder vertreiben. Denn sie müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen alle Vorgaben erfüllen.
PPWR stellt die Verpackungsbranche vor Herausforderungen
Die PPWR-Verordnung verändert die Verpackungsbranche grundlegend. Spätestens ab 2030 müssen alle Verpackungsfolien für den nicht kontaktsensitiven Bereich, ausgenommen also Lebensmittel und Pharmaprodukte, einen PCR-Anteil von mindestens 35 % beinhalten.
Mit Monomaterial schon jetzt für die Zukunft!
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Anwendungsgebiete: Garten- und Hygienebranche
Mit PEKU-Folien auf der sicheren Seite
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2030 werden Verpackungen in drei verschiedene Kategorien eingeordnet. Sie beurteilen, wie recyclingfähig die jeweiligen Verpackungen sind:
A (mindestens 95% Rezyklierbarkeit), B (mindestens 80%), C (mindestens 70%).
| Verpackung | 2030 | 2040 |
|---|---|---|
| PET, kontaktsensitiv | 30 % | 50 % |
| Kontaktsensitiv, alle außer PET | 10 % | 25 % |
| Getränkeflaschen | 30 % | 65 % |
| Alle Plastikverpackungen (außer 1–3) | 35 % | 65 % |






